Reisebedingungen der Firma Reisebüro Parthier GmbH
Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und Reisebüro Parthier GmbH, nachfolgend „Parthier-Reisen“ abgekürzt, des bei Vertragsabschluss zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
Für alle Buchungen gilt: Grundlage des Angebotes von Parthier-Reisen und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen von Parthier-Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei Buchung vorliegen. Reiseanmeldungen können mündlich, telefonisch, durch E-Mail oder per Fax erfolgen. Der Reisevertrag soll mit den Formularen des Reiseveranstalters (Reiseanmeldung und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher Nebenabreden und Vorgaben des Reisenden geschlossen werden. Bei Vertragsabschluss erhält der Reisende die Reisebestätigung persönlich im Büro, per Post, Fax oder E-mail, die auch als Bestätigung des Vertrages dient und § 651d Abs. 3 S. 2 BGB entspricht. An die Reiseanmeldung ist der Reisende 10 Tage, bei Reiseanmeldung per Fax, E-Mail 5 Tage gebunden. Innerhalb dieser Frist wird die Reise durch den Veranstalter bestätigt. Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
Parthier-Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreisen nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 10 % bei Busreisen und 20 % bei Flug- und Schiffsreisen des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr wegen zu geringer Beteiligung storniert werden kann. Vertragsabschlüsse ab vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen Aushändigung der vollständigen Reiseunterlagen, soweit für die Reise erforderlich. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Parthier-Reisen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat, so ist Parthier-Reisen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten der jeweiligen Stornostaffel zu belasten. Bei Vereinbarung der Zahlung des Reisepreises per Überweisung muss die An-/Restzahlung innerhalb der genannten Fristen auf das in der Reisebestätigung angegebene Bankkonto unter Angabe der Buchungsnummer eingegangen sein.
3. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Parthier-Reisen unterrichtet den Reisenden vor Vertragsabschluss über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, das Einhalten behördlicher Gesundheitsvorschriften, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.
4. Änderungen von Leistungen vor der
Reiseanmeldung und von Vertragsinhalten vor Reisebeginn
Parthier-Reisen behält sich Änderungen vom Prospekt und Katalog vor, insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der Preise. Parthier-Reisen darf eine konkrete Änderung der Prospekt- und Preisangaben vornehmen, wenn er den Reisenden vor der Reiseanmeldung darüber informiert. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Parthier-Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Parthier-Reisen vor Reisebeginn gestattet soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtinhalt der Reise nicht beeinträchtigen. Parthierreisen ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund klar und verständlich zu informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Parthier-Reisen gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Die mitgeteilte Änderung ist angenommen, sollte der Reisende nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist reagieren. Hierüber hat der Veranstalter den Reisenden in Zusammenhang mit der Änderungsmitteilung in klarer und verständlicher Weise zu informieren. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Parthier-Reisen für die Durchführung der geänderten Reise geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten. Über aus Sicherheits- oder Witterungsgründen notwendig werdende Änderungen der Fahrzeit und/oder der Routen, entscheidet der Reiseleiter oder der Vertreter von Parthier-Reisen vor Ort.
5. Preiserhöhung vor Reisebeginn
Parthier-Reisen kann Preiserhöhungen bis 8 % des Reisepreises einseitig nur bei Vorliegen der Gründe für die Erhöhung aus sich unmittelbar ergebenden und nach Vertragsschluss erhöhten Beförderungskosten (z. B.Treibstoff), oder erhöhten Steuern und sonstigen Abgaben (Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren), oder geänderter für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse bis 22 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Die hierauf beruhenden Änderungen des vereinbarten und geänderten Reisepreises (Differenz) werden entsprechend der Zahl der Reisenden errechnet, auf die Person umgerechnet und anteilig erhöht. Parthier – Reisen ist verpflichtet, den Reisenden durch E-Mail, Fax oder in Papierform verständlich über die Preiserhöhung, die Gründe und die Berechnung bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn zu unterrichten, ansonsten ist die Preiserhöhung nicht wirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich an den Kunden zurück gezahlt.
6. Umbuchung
Grundsätzlich besteht nach Vertragsschluss kein Anspruch des Reisenden auf Änderungen des Vertrages. Parthier-Reisen wird jedoch soweit möglich, zulässig und zumutbar, Wünsche des Reisenden berücksichtigen. Verlangt der Reisende nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen, so kann Parthier-Reisen bei Umbuchung ein Bearbeitungsentgelt von 30 EURO in Rechnung stellen, soweit Parthier-Reisen nicht nach entsprechender, ausdrücklicher Information des Reisenden ein höheres Bearbeitungsentgeld oder eine höhere Entschädigung nachweist.
7. Reiserücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
Der Kunde kann jeder Zeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Parthier-Reisen unter der nachfolgend angegebenen Anschrift mitzuteilen. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber mitgeteilt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Parthier-Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Parthier-Reisen eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen (Stornogebühr), soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Diese ist auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reisender nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Abreiseort einfindet. Unerhebliche Änderungen der Abfahrt- und Abflugzeiten, die dem Reisenden frühstmöglich mitgeteilt wurden, berechtigen den Reisenden nicht kostenlos von der Reise zurückzutreten. Parthier-Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:
Bei Reisen mit | Bus | Flug | Schiff |
---|---|---|---|
Bis 60 Tage vor Reiseantritt | 10% | 20% | 20% |
ab 59 Tage vor Reiseantritt | 15% | 30% | 35% |
ab 29 Tage vor Reiseantritt | 25% | 45% | 50% |
ab 21 Tage vor Reiseantritt | 35% | 55% | 75% |
ab 14 Tage vor Reiseantritt | 50% | 80% | 90% |
ab 7 Tage vor Reiseantritt | 85% | 90% | 90% |
am Tag des Reiseantritts/Nichterscheinen | 100% | 100% | 100% |
Bei Reisen mit Eintrittskarten (z.B. Musicals), die separat gebucht werden und nicht im Reisepreis enthalten sind, beträgt die Stornogebühr 100% des Eintrittspreises. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. Ist Parthier-Reisen infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises (abzgl. Stornierungsgebühren) verpflichtet, so hat die Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß §651 e BGB von Parthier-Reisen durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. (Ausnahmen bilden Flug- und Schiffsreisen.) Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Parthier-Reisen bis 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Die Mindestteilnehmerzahl für alle Reisen in unseren Katalogen beträgt 20 Personen. Parthier-Reisen kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis spätetstens 4 Wochen vor Reisebeginn vom Vertrag zurück treten, was dem Reisenden unverzüglich mitzuteilen ist. Parthier-Reisen ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich bis spätestens 14 Tage nach dem Rücktritt zu leisten.
9. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
Parthier-Reisen kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist und er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt. Parthier-Reisen ist verpflichtet, innerhalb 14 Tagen den bereits gezahlten Reisepreis an den Kunden zurückzuzahlen.
10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Reiseveranstalter für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Ein Schadensanspruch gegen den Reiseveranstalter ist in soweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Reisepreisminderung nicht ein.
12. Verjährung und Geltendmachung von Ansprüchen
Die Ansprüche nach § 651iAbs.3 Nr. 2.,4. bis 7BGB sind gegenüber dem Veranstalter oder dem Reisevermittler, der die Buchung vorgenommen hat, geltend zu machen. Die Ansprüche des Reisenden, ausgenommen Körperschäden, nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Reisebüro Parthier GmbH ist Leipzig – der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen.
14. Insolvenzversicherung/Kundengeldabsicherung
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Die Insolvenzabsicherung für Reisebüro Parthier GmbH erfolgt bei:
R+V Allgemeine Versicherung AG
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611 5335859; E-mail: ruv[at]ruv.de
15. Veranstalter
Reiseveranstalter ist:
Reisebüro Parthier GmbH
Rathausplatz 18
04435 Schkeuditz
Tel.: 034204 63660; e-mail: info[at]parthierreisen.de
Geschäftsführerin: Beate Parthier
Handelsregister: HRB 16988